Podologische Praxis Kerstin Holota
Podologische Praxis Kerstin Holota 

Liebe Patienten,

 

 

bitte haben Sie Verständnis, dass wir Patienten nur mit Privatrezept annehmen.

 

Wir sind eine podologische Praxis und behandeln medizinisch im Vorfeld, nur zusammen mit oder nach/auf ärztliche/r Anweisung.

 

Wir bieten keine reine Fußpflege, bei uns steht die Prävention, die Wiederherstellung der Gesundheit und die Gesunderhaltung der Füße im Vordergrund.

 

Die Podologie zählt zu den heilberuflichen Tätigkeiten. Seit dem 01.01. 2002 darf sich nur derjenige medizinische/r Fußpfleger/in, (Podologe/in) nennen, der entweder die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 PodG oder die Berechtigung oder staatliche Anerkennung nach § 1 Satz 2  i.V.m.  § 10 Abs. 1 PodG nachweisen kann.

 

Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt allerdings nicht unmittelbar zur Ausübung der Heilkunde. In diesem Bereich darf auch der Podologe / die Podologin nur aufgrund ärztlicher Verordnung als verlängerter Arm des Arztes / der Ärztin tätig werden. Eine Delegation entsprechender Tätigkeiten auf Personen, die keinen anerkannten Gesundheitsfachberuf erlernt haben, ist nicht möglich.

 

Medizinische Fußbehandlungen (Podologie) bedeutet Krankenbehandlung im Sinne von Heilkundeausübung und ist den Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten; sie darf nur auf der Grundlage ärztlicher Verordnung auch durch Podologen ausgeführt werden.

 

Liegt keine ärztliche Verordnung für die Ausübung der Heilbehandlung vor, ist dies strafbar!

 

Sollten Sie diesbezüglich Fragen  haben, wir beraten Sie gerne.

 

Quellen: 

 

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Bundesrecht

Titel: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Rechtsstand (aktuelle Fassung)

§ 1 HeilprG

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sei, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßige vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

 

 

Hier finden Sie mich

Podologische Praxis

Kerstin Holota

 

Privatpraxis und zugelassen für alle Kassen

 

Höchsterstr. 20 

64823 Groß Umstadt

Telefonnummer

Praxis 06078 7596060

Handy 0171 9916738

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