Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 oder 2, Patienten mit Querschnittssyndrom oder Patienten mit Neurologischen Erkrankungen können bei Vorliegen einer Neuropathie der Füße, die durch die genannten Erkrankungen als Folge entstanden ist, eine Heilmittelverordnung ausgestellt bekommen. Achtung! Ab dem 01.01.2021 gelten neue Verordnungen, die wie folgt aussehen: