Podologische Praxis Kerstin Holota
Podologische Praxis Kerstin Holota 

Infos für Patienten mit Diabetes mellitus

Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 oder 2, Patienten mit Querschnittssyndrom oder Patienten mit Neurologischen Erkrankungen können bei Vorliegen einer Neuropathie der Füße, die durch die genannten Erkrankungen als Folge entstanden ist, eine Heilmittelverordnung ausgestellt bekommen. Achtung! Ab dem  01.01.2021 gelten neue Verordnungen, die wie folgt aussehen:

Druckversion | Sitemap
© Praxis für Podologie